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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 4/21.VB-1   

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https://dejure.org/2021,37894
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 4/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,37894)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.2021 - VerfGH 4/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,37894)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 2021 - VerfGH 4/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,37894)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Gehörsverstoß in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 4/21
    Ein darauf gründender Gehörsverstoß käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Verfassungsgerichtshof ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag gestellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt hätte, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 1 BvR 2356/19, juris, Rn. 13, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 4/21
    b) Ob hiervon abweichend in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts eine Gegenvorstellung beziehungsweise eine Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, m. w. N.), kann hier offen bleiben.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 200/20

    Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 4/21
    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 200/20.VB-1, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - VerfGH 109/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts betreffend

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 4/21
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die den Beschwerdeführerinnen bekannten Beschlüsse vom 10. September 2020 - VerfGH 109/20.VB-1 - (juris, Rn. 2), vom 26. Januar 2021 - VerfGH 4/21.VB-1 - (juris, Rn. 2), und vom 1. September 2021 - VerfGH 4/21.VB-1 - Bezug genommen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 63/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtbestehens einer Modulprüfung

    Ein Gericht verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188 = juris, Rn. 7, und vom 7. Juli 2021 - 1 BvR 2356/19, NJW 2021, 3525 = juris, Rn. 13, m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 4/21.VB-1, juris, Rn. 7).
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